Logo Innovationsbericht Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Logo

Handlungsempfehlungen

Die Innovationspolitik in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen:

  • Industrie- und Schwellenländer investieren viel in neue Zukunftstechnologien,
  • Großunternehmen und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen müssen den Strukturwandel und den globalen Wettbewerb bewältigen,
  • neue Spitzentechnologien basieren häufig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das führt zu neuen Chancen, stellt aber auch das Innovationssystem vor Herausforderungen,
  • daher wird der Wissenstransfer in die Wirtschaft und die unternehmerische Ausrichtung der Hochschulforschung (entrepreneurial university) immer wichtiger.

Die Corona-Krise bringt zusätzliche Belastungen. Sie bietet aber auch die große Chance, auf dem Weg aus der Krise mit einer langfristig ausgerichteten Innovationspolitik die Wettbewerbsposition des Landes Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern. 

Hierzu gilt es, Stärken zu nutzen und Schwächen zu beseitigen.

Die Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Innovationsbericht 2022 stellt die Empfehlungen für die Innovationsfelder (insbesondere den Bereich KI-Maschinenlernen sowie für technologie- und wissensintensive Gründungen) und die Handlungsfelder dar. Ausgewählte Empfehlungen sind unten skizziert.

Die Ergebnisse des Innovationsberichts 2020 sind in einen Prozess eingegangen, in dem verschiedene weitere Quellen und Akteure einen komplementären Beitrag zur Entstehung der Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet haben. Unter der Vision vom starken Innovator zum Innovationsführer adressiert die Innovationsstrategie das gesamte Innovationssystem in Nordrhein-Westfalen:

  • Sie ist gekennzeichnet durch einen ganzheitlichen Blick auf das Innovationsgeschehen des Landes. 
  • Die Innovationsstrategie beruht auf dem Leitgedanken einer intelligenten Spezialisierung bei gleichzeitig konsequenter Zukunftsorientierung. 
  • Der Innovationsstrategie liegt ein breiter Innovationsbegriff zugrunde, der berücksichtigt, dass Innovationen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Gesellschaft resultieren. 
  • Die Innovationsthemen werden kontinuierlich beobachtet, um alle zwei Jahre eine Aktualisierung der Strategie vorzunehmen, soweit diese erforderlich ist.

Die Innovationsstrategie nennt sieben Innovationsfelder (Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion, vernetzte Mobilität und Logistik, Umweltwirtschaft und Circular Economy, Energie und innovatives Bauen, Integrative Medizin, Gesundheit und Life Science, Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft, innovative Dienstleistungen und Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT) und sechs Handlungsfelder der Innovationspolitik. Die Handlungsfelder sind: 

Handlungsfeld 1: Innovationen fördern
Handlungsfeld 2: Vernetzung intensivieren
Handlungsfeld 3: Gründung und Finanzierung unterstützen
Handlungsfeld 4: Die Nachfrageseite einbeziehen
Handlungsfeld 5: Rechtsrahmen weiterentwickeln
Handlungsfeld 6: Fachkräfte sichern

Der Innovationsbericht 2022 stellt die Empfehlungen für die Innovationsfelder (insbesondere den Bereich KI-Maschinenlernen) und die Handlungsfelder dar. Ausgewählte Empfehlungen sind unten skizziert.

Darüber hinaus werden parallel und in Ergänzung zu den bisher vorliegenden Ergebnissen in Abschnitt 7.2 einige grundlegende Überlegungen angestellt. Diese beleuchten auch die Ausrichtung der Innovationspolitik in NRW und stellen sie in den Kontext der verschiedenen Elemente einer Innovationspolitik. Adressiert werden Wirksamkeit und Wirkungsmechanismen der Innovationspolitik, mögliche Orientierungsmaßstäbe der Innovationspolitik und Schlussfolgerungen, die sich daraus für die Innovationspolitik des Landes NRW ergeben.

Grundlegende Überlegungen zur Ausrichtung der Innovationspolitik in NRW finden sich in Abschnitt 7.2 des Innovationsberichts

Handlungsempfehlungen - Handlungsfeld 1: Innovationen fördern

Wichtig für eine erfolgreiche Innovationspolitik in Nordrhein-Westfalen ist, Innovationen insbesondere auch in „traditionellen“ Feldern zu fördern, in denen das Land stark ist. Dazu gehören Energietechnik, Logistik, Textilwirtschaft, Kunststoffrecycling, Zulieferer der Luftfahrtindustrie und Automobilwirtschaft. Zu berücksichtigen ist auch, dass Dienstleistungen für das Innovationsgeschehen eine immer größere Rolle spielen. Es sollten auch innovative Unternehmen ohne direkte Wissenschaftseinbindung unterstützt werden. Dafür muss der Begriff Innovationen weiter gefasst werden. Entsprechend sollten neue Formen von Innovationen (Crowdsourcing, User Innovation, Geschäftsmodellinnovationen, Soziale Innovationen) berücksichtigt werden. 

Daher wird empfohlen:

  • Innovationsaktivitäten stärker regional zu unterstützen (Stichworte sind hier das Ruhrgebiet als Logistikregion oder Nordrhein-Westfalen als Modellregion für das Kunststoffrecycling);
  • Möglichkeiten zur Unterstützung von Innovationen in der Dienstleistungswirtschaft jenseits von IT in den Blick zu nehmen, also z.B. die Kreativwirtschaft, den Handel oder die Logistik;
  • auch die Einbeziehung von Unternehmen aus dem Ausland in nicht-forschenden Feldern (Handel, Dienstleistungen), die Direktinvestitionen tätigen, prüfen; 
  • Dienstleistungsinnovationen im Rahmen von Innovationskooperationen zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Dienstleistungsbereich zu unterstützen;
  • insbesondere Maßnahmen zu stärken, die die Innovationspotenziale von KMU einbeziehen und mobilisieren (Zugang zu Fachkräften, Innovationsfinanzierung, Einbindung in neue Entwicklungen wie KI, Digitalisierung);
  • die Cluster- und Netzwerkförderung zur Unterstützung der Unternehmensaktivitäten neu zu starten und dieses Instrument effizienter als bislang zu gestalten.

Handlungsempfehlungen - Handlungsfeld 2: Vernetzung fördern

Die Vernetzung zwischen Akteuren im Innovationsgeschehen, insbesondere im Mittelstand bzw. zwischen mittelständischen Unternehmen und Wissenschaft, findet maßgeblich über intermediäre Organisationen statt. Aber auch im Rahmen des Prozesses des Wissenstransfers spielt Vernetzung eine wichtige Rolle. Intermediäre Organisationen wie Clusterinitiativen oder Hubs können an verschiedenen Stellen Impulse hinsichtlich der Förderung eines innovativen Mittelstands setzen. In NRW finden sich zwar intermediäre Organisationen, die dies erfolgreich tun, gleichzeitig ergaben unsere Untersuchungen aber auch Hinweise auf bestehende Ineffizienzen. 

Wir empfehlen daher folgende Maßnahmen zur Förderung intermediärer Organisationen:

  • Es sollte ein auf den bereits bestehenden und bewährten Ansätzen aufbauender Neuanfang der Clusterpolitik erfolgen, basierend auf einer kritischen Bestandsaufnahme.
  • Eine Förderung von Clusterorganisationen vornehmen, welche für sich selbst und ihr Klientel klare Ziele vorgeben und zudem den Zielerreichungsgrad ex post überprüfen.
  • Die Clusterförderung sollte sich mehr an den Stärken von NRW und den aktuellen Herausforderungen orientieren.
  • Die Landesförderung sollte dabei mit den Bundesprogrammen – Zukunftscluster, go-cluster, Clusterplattform, Forschungscampus usw. – abgestimmt und synchronisiert werden.
  • Hinsichtlich der Beteiligung von Unternehmen aus NRW an solchen Programmen auf Bundes- und EU-Ebene sollte Unterstützung geleistet werden.
  • Eine gezielte Förderung der Intensivierung grenzüberschreitender Innovationsnetzwerke sollte durch ein eigenes Förderprogramm erfolgen.
  • Die Etablierung einer übergreifenden Struktur, ähnlich wie das in der Vergangenheit beim Clustersekretariat der Fall war, sollte gefördert werden, um die intermediären Organisationen bei ihren Aktivitäten und potenziell auftretenden Herausforderungen zu unterstützen.
  • Sinnvoll wäre zudem eine Überprüfung und – sofern möglich – Entbürokratisierung der zugrundeliegenden Vorschriften.

Handlungsempfehlungen - Handlungsfeld 6: Fachkräfte sichern

Exzellenz im Bildungssystem legt den Grundstein für das Innovationsgeschehen. Das Handlungsfeld spricht sowohl das Bildungssystem als auch die Bedarfe der Wirtschaft in NRW an. Gleichzeitig ist ein durchlässiges Bildungssystem zentral für die Anpassung an den technischen Wandel. 

Daher wird empfohlen:

  • das Angebot im Bereich der MINT-Bildung in Schulen zu erweitern und zu verbessern und Ganztagsangebote nach Möglichkeit auszubauen, 
  • das Zahlenverhältnis zwischen Lehrenden und Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden zu verbessern sowie die durchschnittliche Mittelausstattung pro Schüler bzw. Studierenden zu erhöhen,
  • die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu stärken,
  • in Schulen und Hochschulen digitale Medienkonzepte verstärkt zu nutzen (Nutzung der in der Zeit der Corona-Pandemie entstandenen Erfordernisse) sowie
  • ein Exzellenzprogramm zu etablieren, um Spitzenwissenschaftler/innen anzuziehen.

Die Handlungsempfehlungen werden ausführlich in Abschnitt 7.3 des Innovationsberichts NRW dargestellt.

Handlungsempfehlungen im Bereich KI/Maschinenlernen in Nordrhein-Westfalen

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein zentrales Technologiefeld für die künftige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Standorten. Als Basistechnologie für die Optimierung und Automatisierung von Prozessen nimmt KI eine Schlüsselrolle ein. Damit Nordrhein-Westfalen die Potenziale von KI voll nutzen kann, sind sowohl Bildung und Wissen als auch die Verfügbarkeit und Qualität von Daten essenziell. Weiterhin ist eine wichtige Aufgabe, die Forschung und Entwicklung und den Wissenstransfer im Bereich KI gezielt zu fördern.

Daher wird unter anderem empfohlen:

  • KI-relevante Studiengänge, z.B. die Informatik, zu fördern
  • Mit Schulungen und Coachings das Wissen zu KI in der Bevölkerung zu steigern
  • In Schulen mehr verpflichtende Angebote im Bereich der Informatik einzuführen 
  • Die Technische Infrastruktur als Basis für moderne digitale Technologien auszubauen
  • Rechtssicherheit für die Anwendung von KI-Technologien zu schaffen
  • Flexible Konzepte zur Förderung von KI einzusetzen, wie z.B. der Aufbau von KI-Ökosystemen oder der Einsatz von KI-Trainern
  • KI im Rahmen öffentlicher Dienstleistungen zu nutzen und damit eine Nachfrage nach KI-Lösungen durch die Landesregierung zu schaffen
  • Grundlagenforschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu stärken

Eine ausführliche Darstellung der Empfehlungen zum Bereich KI-Maschinenlernen findet sich in Abschnitt 5.5 des Innovationsberichts NRW

Handlungsempfehlungen im Bereich technologie- und wissensintensive Gründungen

In den vergangenen Jahren hat die Gründungsförderung in NRW insbesondere zu einer maßgeblichen Verbesserung und zu einem Ausbau der Unterstützungsstrukturen in den Hochschulen geführt. Eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft ist es, einerseits die bestehenden Strukturen zu verstetigen und weiterzuentwickeln, andererseits in einem zweiten Schritt die Rahmenbedingungen für das Engagement von Venture-Capital-Gebern und Business Angels zu verbessern. So könnte hier eine gezielte Verbesserung der finanziellen Förderung privater Netzwerke erfolgen:

  • der Start einer Awareness-Kampagne für Angel-Investoren, um NRW für Investoren aus anderen Regionen sichtbarer zu machen;
  • Maßnahmen zur Gewinnung von neuen Angel-Investoren (z.B. eine Investor Readiness Akademie mit Workshops für vermögende Privatinvestoren bzw. eine Medienkampagne);
  • Erhöhung der Beteiligung von Privatinvestoren aus NRW am Bundesprogramm INVEST durch stärkere Informationsarbeit in einschlägigen Netzwerken und Foren;
  • eine Mobilisierung von Business Angels, die nicht an ein Netzwerk angebunden sind;
  • deutschlandweit sind Frauen als Business Angels noch die Ausnahme, durch eine gezielte Förderung eines größeren Engagements und der Etablierung eines Netzwerks von Frauen als Business Angels könnte NRW hier ein Alleinstellungsmerkmal entwickeln (Förderung über Aufklärung, eine Informationsplattform oder andere Kommunikationskanäle).

In der mittelfristigen Perspektive gilt: Gründungsförderung benötigt einen langen Atem und feste Rahmenbedingungen. Darüber hinaus sollten die Effekte der Förderung in den kommenden Jahren (bei den Exzellenz-Start-up-Centern etwa in 5 Jahren) evaluiert werden. Dies ermöglicht eine Anpassung der Förderstrategie, um die Effektivität der bestehenden Strukturen zu verändern.

RWI Logo Ceit Logo Stifterverband Logo ZEW Logo